Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsangabe
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    1. Allgemeines

    Individualvertraglich vereinbarte Bestimmungen innerhalb des Vertragsverhältnisses gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Von dieser Ausnahme abgesehen erfolgen unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auf wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden erkennen wir selbst dann nicht an, wenn sie uns rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden. Änderungen unserer Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung.

    2. Vertragsschluss

    Alle Angebote sind freibleibend. Soweit nach Aufwand vergütet wird, richten sich Stundensätze, Reisekosten und Nebenkosten nach den jeweils gültigen Preislisten der Sieslack Datentechnik GmbH. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bleiben jedoch vorbehalten. Soweit wir Aufträge schriftlich bestätigen, legt der Inhalt der Bestätigung das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen inkl. Zusicherungen und Garantien unserer Mitarbeiter werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Die Vollmacht zur Erteilung von Garantien und Zusicherungen beschränken sich auf den Geschäftsführer und Handlungsbevollmächtigten. Insbesondere unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, bei uns Waren zu bestellen. Geben Sie Ihre Bestellung über das Internet ab, werden wir unverzüglich den Zugang Ihrer Bestellung bestätigen, ohne dass hierdurch bereits der Vertrag zustande kommt. Das Risiko einer nicht aufklärbaren, fehlerhaften Übermittlung liegt bei Ihnen. Mit Erstellung eines Angebotes geht die Sieslack Datentechnik GmbH davon aus, dass der Interessent auch an weiterführenden Angeboten interessiert ist und nimmt den Interessenten in die Newsletter Verteiler auf. Mit dem Widerspruch zum Erhalt eines Newsletters wird der Interessent unmittelbar aus den Verteilern genommen.

    3. Lieferung und Leistung

    Liefer‐ und Leistungszeiten werden von uns nach sorgfältiger Abstimmung genannt und nach Möglichkeit eingehalten (richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorausgesetzt). Sie sind gleichwohl unverbindlich. Zur Teillieferung sind wir berechtigt. Diese gilt als selbstständiges Geschäft. Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Lieferfristen verlängern sich um den Zeitpunkt, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber (Übergabe erforderlichen Unterlagen, Informationen, Bestätigungen, u. ä.) aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzuge ist. Unsere Rechte aus Verzug des Bestellers werden hiervon nicht berührt. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise für Lieferungen ab Haus inklusive Originalverpackung. Ist ein Versand oder Transport der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab unserem Lager auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Mangels besonderer Vereinbarungen steht uns die Wahl des Transportunternehmens sowie der Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab unserem Lager auf den Käufer über, wenn eine frachtfreie Lieferung vereinbart sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschaden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, der Besteller wünscht ausdrücklich den Abschluss einer solchen Versicherung. Die dann dafür anfallenden Kosten trägt der Besteller.

    4. Gewährleistung

    Für private Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im kaufmännischen Handelsgeschäft verpflichtet sich der Kunde, gelieferte Kauf‐ oder Mietgegenstände und sonstige Leistung bei Übergabe bzw. Abnahme sofort zu prüfen und uns etwaige bestehende Mängel unverzüglich (längstens bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag) schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch bei Direktanlieferung durch Dritte auf Anweisung der Sieslack Datentechnik GmbH. Zeigt sich ein Mangel erst später, so muss die Anzeige ebenso unverzüglich nach Auftreten des Mangels erfolgen. Mängel die in diesem Sinne verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflichten, gerügt wurden, können von uns nicht berücksichtigt werden und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Mängelrügen werden von uns nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern, Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form‐ und fristgerechte Rüge dar. Bei unsachgemäßen Eingriffen Dritter in Liefergegenstände oder Leistungen ohne unsere Genehmigung erlöschen ebenfalls jegliche Gewährleistungsansprüche. Auch bringen jegliche Veränderung des Liefergegenstandes, einschließlich z.B. der Seriennummer oder die Verwendung von Ersatzteilen, die der Spezifikation der Originalteile nicht entsprechen, die Gewährleistungspflicht zum Erlöschen. Bei Vorliegen eines im vorstehenden Sinne festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels verpflichten wir uns zur Nacherfüllung, die zunächst nach unserer Wahl in Form einer kostenlosen Nachbesserung oder Neulieferung erfolgt. Voraussetzung für alle Ansprüche gegen die Sieslack Datentechnik GmbH ist, dass der Mangel sichtbar, reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden kann. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbehebung stattfindet, können wir hierbei nach eigenem Ermessen treffen. Für den Fall, dass ein Nacherfüllungsversuch fehlschlägt, haben wir das Recht zu einer neuerlichen Nacherfüllung wiederum nach eigener Wahl. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, stehen dem Kunden die Rechte nach den §§437 Nr. 2, 634 Nr. 3 BGB (Rücktritt oder Minderung) zu. Ein Rücktritt wegen wiederholten Fehlschlagens der Nacherfüllung setzt jedoch mindestens drei vergebliche Nachbesserungen voraus. Eine Rücknahme außerhalb des Gewährleistungsrechtes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen, geöffnete Software, Zubehör und/oder Verbrauchsmaterial (insbesondere bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen und Farbbänder). Schadenersatz müssen wir gewährleistungshalber nur dann leisten, wenn wir den Schaden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten haben. Sollte der Kunde seinerseits wegen einer von uns gelieferten, neu hergestellten, beweglichen Sache Gewährleitungsansprüchen ausgesetzt sein, bleiben ihm die Rechte aus den §§478, 479 BGB unbenommen. Im Falle von uns zu leistender Gewähr, ist der gelieferte Gegenstand frei unserer Servicewerkstatt zu verbringen (Nacherfüllungsort). Die Rücksendung der reparierten Teile bzw. des Produktes erfolgt ebenfalls auf Kosten und Gefahr des Kunden. Für Verbraucher bleibt es hier bei der gesetzlichen Regelung. Wird die Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes beim Kunden gewünscht, so werden die unter Gewährleistung fallenden Teile kostenlos geliefert, während die Arbeitslöhne, Wegezeiten und Fahrgelder zu Lasten des Kunden gehen. Im Prospektmaterial oder in Angebotstexten enthaltene technische Daten und Beschreibungen von Liefergegenständen basieren grundsätzlich auf Angaben der Hersteller. Wir können deshalb diese Eigenschaften dem Kunden nicht garantieren. Gebrauchte Maschinen verkaufen wir wie besehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Güter ein Jahr ab Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der von ihm gerügte Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. Unbeschadet bleiben auch hier die Regelungen des Verbrauchsgüterkaufrechtes.

    5. Widerruf (ausschließlich für Kaufverträge nach dem Fernabsatzgesetz)

    Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio‐ oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

    Lediglich Verbraucher haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht, wenn das Produkt nicht in den
    Geschäftsräumen erworben wurde, sondern über Fernabgabe erworben wurde.

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
    B. Brief, Fax, E‐Mail) oder ‐wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird‐ durch Rücksendung
    der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
    Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
    Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
    Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs.
    1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
    rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    SIESLACK DATENTECHNIK GMBH

    ROTHENBAUMCHAUSSEE 73

    20148 HAMBURG

    E‐MAIL: SIESLACK@SIESLACK.DE

    GESCHÄFTSFÜHRER: ANTO SUBASIC

    Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
    und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung
    ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung ‐wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschät möglich gewesen wäre‐ zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns
    mit deren Empfang.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    6. Ausschluss weitergehender Ansprüche

    Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung haften wir nur bei zuzurechnendem, vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten. Hierbei übernehmen wir keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten sonstigen Garantien, es sei denn dass hierüber eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Käufer geschlossen war.

    7. Eigentumsvorbehalt

    Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so geht die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf uns über. Wird die unter Eigentumsvorgehalt stehende Ware beim Besteller gepfändet oder sonst wie in Anspruch genommen, so sind wir sofort zu benachrichtigen. Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die unter Eigentumsvorgehalt gelieferte Ware in Besitzt zu nehmen, ohne verbotene Eigenmacht zu verüben und zur Tilgung des Kaufpreises zu verwerten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes im Falle des Zahlungsverzuges oder bei Gefährdung unseres Eigentumsrechtes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt Gutschrift zu dem am Tage des Eingangs der Vorgehaltsware bei uns gültigen Preises, höchstens aber in Höhe des Rechnungsbetrages.

    8. Abtretungsverbot

    Die Rechte des Kunden aus den mit uns getätigten Geschäften sind nicht übertragbar.

    9. Gewährleistung für Datensicherheit

    Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zur Minderung evtl. auftretender Schäden zu treffen und dabei insbesondere die Datensicherung täglich mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wären, ist unsere Haftung ausgeschlossen. Auf Bitten des Kunden übernehmen wir im Auftrag des Kunden das Sichern und/der Wiederherstellen von Software und Daten, haften jedoch nicht für (auf welche Ursachen auch immer zurückführende) Verluste, wenn Daten oder Software verstümmelt werden oder verloren gehen.

    10. Zahlungen

    Soweit im Angebot keine abweichenden Zahlungsbedingungen angegeben werden, sind alle Rechnungen mit Zugang sofort fällig und netto Kasse zu zahlen. Wir behalten uns vor, bei fehlender oder nicht ausreichender Bonitätsinformation nur per Vorauskasse oder Nachnahme zu liefern. Auch haben wir das Recht, bei Teillieferung (siehe Punkt 3) eine entsprechende Teilberechnung vorzunehmen. Für den Zahlungsverzug gelten grundsätzlich die §§ 286, 288 BGB. Es bleibt der Sieslack Datentechnik GmbH allerdings unbenommen, durch kürzere Zahlungsziele und/oder durch Mahnungen einen früheren Verzug herbeizuführen. Ein Anspruch des Kunden auf die in §286 Abs. 3 BGB geregelte 30‐Tage‐Frist besteht nicht. Bei Zahlungsverzug, Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Insolvenz‐ oder Vergleichsverfahren etc. haben wir das Recht, alle aus dieser Geschäftsverbindung bestehenden und gegebenenfalls gestundeten Schulden für sofort fällig zu erklären. Zur Aufrechnung, Einbehaltung von Zahlungen oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

    Abzüge, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden nicht anerkannt.

    11. Datenschutz

    Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der Sieslack Datentechnik GmbH unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Bei der Bearbeitung von Daten, welche der Kunde an uns übermittelt, sind wir verpflichtet, diese Daten auf inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen. Wir behalten uns dagegen vor, Daten, die gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besonderer Genehmigung bedürfen, von einer Be‐ und/oder Verarbeitung auszuschließen. Im Falle der Übermittlung von Daten durch den Kunden stellt uns dieser weiterhin von allen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst sowohl Ansprüche Dritter aus der Verwendung sowie auch der Verarbeitung der Daten. Die Datenerhebung und –verarbeitung sowie Datennutzung erfolgt bei der Sieslack Datentechnik GmbH ausschließlich zur Erfüllung des Geschäftszweckes.

    12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person des Öffentlichen Rechtes oder öffentlich‐rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Firmensitz (Hamburg) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gelten als in Hamburg zu erbringen. Für gegen uns gerichtete Ansprüche ist dieser Erfüllungsort und Gerichtsstand ausschließlich. Wir sind befugt, den Kunden auch an jedem anderen, nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    13. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

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